Allgemeine Informationen

Aufgrund eines Beschlusses des Bundverfassungsgerichtes muss der Wert jedes Grundstücks und Betriebs der Land- und Forstwirtschaft von den Eigentümerinnen und Eigentümern 2022 für die Grundsteuer neu bewertet werden. Dazu ist eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben.

Gerne übernehmen wir die Erstellung dieser Erklärung für unsere Bestandsmandanten. Nehmen Sie hierzu bitte auf den üblichen Wegen Kontakt zu uns auf.

Damit Sie weitere Informationen zur Auftragsannahme und Besonderheiten bei land- und fortwirtschaftlichem Vermögen erhalten, werden wir demnächst Dokumente auf der rechten Seite verlinken.